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Notbetreuung während der Ferien

04. 04. 2020

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat die Notbetreuung für Kinder von Personen in „kritischen Infrastrukturen“ erweitert: Bitte entscheiden Sie, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllen und ob diese Regelung für Sie in Betracht kommt. 

 

Bitte beachten Sie aber, dass wir grundsätzlich nur Kinder OHNE Krankheitssymptome betreuen können!

 

Den Antrag finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

(Bildungsportal NRW)

Für unsere Planungen ist es wichtig, möglichst frühzeitig zu wissen, wie viele Kinder das Angebot annehmen, denn im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sind uns hohe Auflagen vorgeschrieben. Wir geben in diesen Betreuungsgruppen unser Bestes, allerdings sind die Einschränkungen, insbesondere für die jüngeren Kinder, zum Teil sehr befremdlich und belastend. 

Bitte teilen Sie uns so früh wie möglich über die angegebene Email-Adresse mit, an welchen Tagen und in welchem Zeitraum Ihr Kind Betreuung benötigt:

a.staehler@marienschule-senden.de

 

Mit den besten Wünschen - nicht nur für Ihre Gesundheit –

 

Annette Stähler

Schulleiterin