Anmeldung Ihres Kindes in der Notbetreuung

29. 04. 2020

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat die Notbetreuung für Kinder erweitert: Bitte entscheiden Sie, ob Sie die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllen und ob diese Regelung für Sie in Betracht kommt. 

 

Bitte beachten Sie aber, dass wir grundsätzlich nur Kinder OHNE Krankheitssymptome betreuen können!

 

Den Antrag finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Für unsere Planungen ist es wichtig, möglichst frühzeitig zu wissen, wie viele Kinder das Angebot annehmen, denn im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sind uns hohe Auflagen vorgeschrieben. Wir geben in diesen Betreuungsgruppen unser Bestes, allerdings sind die Einschränkungen, insbesondere für die jüngeren Kinder, zum Teil sehr befremdlich und belastend. 

Bitte teilen Sie uns so früh wie möglich über die angegebene Email-Adresse mit, an welchen Tagen und in welchem Zeitraum Ihr Kind Betreuung benötigt: 

 

Mit den besten Wünschen - nicht nur für Ihre Gesundheit –

 

Annette Stähler

Schulleiterin