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Der Schulweg

Wir möchten, dass Ihr Kind morgens sicher zur Schule und nach dem Unterricht auch ebenso sicher wieder nach HSchulhof5ause kommt. Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, dass Sie mit Ihren Kindern den sichersten (nicht unbedingt den kürzesten!) Weg zur Schule und zurück zu Ihnen nach Hause üben.

 

Diese Übungen kann man zum Beispiel in einem kleinen, gemeinsamen Spaziergang am Wochenende "einbauen". Lassen Sie Ihr Kind einmal "der Kapitän" sein und lassen Sie sich zur Schule lotsen. Weisen Sie Ihr Kind auf gefährliche Verkehrssituationen auf dem Weg hin. Damit erreichen Sie, dass Ihr Kind Selbstbewusstsein aufbaut und sensibel für Gefahrenstellen wird.

 

verkehrsschildWenn Sie Ihr Kinder mal mit dem Auto zur Schule bringen möchten, parken Sie bitte auf dem Kirchparkplatz. Ihr Kind sollte den Fußweg am Pastorat zur Marienschule nutzen.

Bitte lassen Sie Ihr Kind nicht über die Zufahrtsstraße am Bürgerpark zur Schule laufen, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt!

 

 

Die Gemeinde Senden hat eine Broschüre herausgegeben, in der Sie den sicheren Schulweg aus verschiedenen Ortsteilen hin zur Marienschule nachlesen können. Die Broschüre können Sie sich hier herunterladen.

 

Das verkehrssichere Fahrrad

Das verkehrssichere Fahrrad

 

 

 

Immer wieder müssen wir feststellen, dass Kinder auf ihrem Weg zur Schule mit Fahrrädern unterwegs sind, die nicht verkehrssicher sind und/oder ihrer Größe nicht angepasst sind!

 

Wir möchten daher alle Erziehungsberechtigten darum bitten, regelmäßig die Fahrräder ihrer Kinder zu überprüfen, anzupassen und ggfls. zu reparieren.

Kinder mit nicht verkehrssicheren Fahrrädern können nicht am Radfahrtraining teilnehmen.

 

 

 

 

Was bedeutet das Schild "Durchfahrt verboten" allgemein?

 
 

Das Schild 250 „Durchfahrt Verboten“ bedeutet laut StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff Durchfahrt Verboten eingebürgert. In der StVO ist allerdings nicht von Durchfahrt die Rede, sondern es handelt sich um ein Verbot für Fahrzeuge. Die Verbotsschilder nach § 41 StVO gehören wie die Gebotsschilder zu den Vorschriftszeichen.

 

Diese Schild steht - nicht ohne Grund - an der Zufahrt zum Parkplatz des Gymnasiums und der Grundschule. Lediglich wenige Lehrpersonen und Versorgungsfahrzeuge dürfen die Straße befahren. Es gibt leider immer wieder Eltern, die den Sinn nicht verstehen. Weisen Sie diese gerne darauf hin, dass wenn jeder Elternteil mit seinem Fahrzeug das Schulgelände befahren würde, wir ein großes Chaos zu befürchten hätten und vorsätzlich gefährdende Situationen geschaffen würden.