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Offene Ganztagsschule

Betreuung der Kinder nach dem Unterricht über den Nachmittag, mit Hausaufgabenzeit und optionalem Mittagessen.

 

  • Die Kinder werden für die Dauer eines Schuljahres angemeldet. Aufgrund der Abhängigkeit von Landesmitteln sind unterjährige An- und Abmeldungen nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Umzug) möglich. Es gilt dann eine sechswöchige Kündigungsfrist nach Schulbeginn.

 

  • Aufgrund der aktuellen Erlasslage verpflichten sich alle Kinder zur täglichen Teilnahme bis mindestens 15 Uhr.

 

  • Für Familienfeiern, Kindergeburtstage können die Kinder bei den Betreuern abgemeldet werden. Regelmäßige Ausnahmen, wie z.B. Teilnahme am Vereinssport, dürfen wir nicht genehmigen.

 

  • Abholzeiten sind von 15.00 bis 15.15 Uhr und um 16.00 Uhr. Wir bitten darum, die Abholzeiten einzuhalten. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass Abholungen vor 15 Uhr aufgrund rechtlicher Bindungen nicht möglich sind.

 

Da sich die Rahmenbedingungen der OGS durch politische Entscheidungen ändern können und es immer wieder Nachfragen bezüglich der Verbindlichkeit gibt, bitte wir Sie, sich über diese zu informieren. Zur Zeit besteht, was die regelmäßige Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule betrifft, folgender Erlass:

 

5.6.1 Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen

        Schulen, Träger und Kommunen sicher,

     dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden
     außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen
     eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften,
     Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können.
   In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen
   Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine
   dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleistet
  und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind.
 
5.6.2 Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen,
   bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn. (Grundlagenerlass)